Nach der erfolgreichen Implementierung der TI im Gesundheitswesen wird es jetzt ernst.
In diesem Jahr wird die elektronische Patientenakte (ePA) weiter vorangetrieben. Hierzu bekommen die gesetzlich Versicherten neben der neuesten Version der Versichertenkarte auch die dazugehörige PIN. Damit hat der Patient die Möglichkeit, seine Daten in der Praxis auf seine Versichertenkarte transferieren zu lassen, wie z.B. den Notfalldatensatz (NFDM), einen elektronischen Medikationsplan (eMP) oder später im Jahr 2021 auch das eRezept. Zum Transfer der Daten aus dem AIS (hier CGM M1 PRO) auf die Karte wird der eHBA der 2. Generation benötigt, welcher sozusagen als „digitale Unterschrift“ dient.
Darüber hinaus ist für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und für den elektronischen Arztbrief (eAB) eine systemweite Kommunikationsplattform notwendig geworden, die innerhalb der TI als eine Art Provider dient. Gemeint ist damit die sogenannte Kommunikation im Medizinwesen (KIM).
Nach der Registrierung bei einem zertifizierten KIM-Provider ist die Praxis dort hinterlegt und kann z.B. mit den örtlichen Krankenkassen, anderen (angemeldeten) Praxen und auch den KVen kommunizieren. KIM wird defacto KV-Connect bzw. KV-SafeNET ablösen.
Ob es sich nun um die technischen Voraussetzungen, optionale Module oder um die Finanzierung handelt – wenn Sie Fragen rund um das Thema eHealth haben, sprechen Sie uns einfach an und wir gehen die einzelnen Punkte gemeinsam durch.