QuickTEST – Neue Funktionen bei positiven Testergebnissen

29.04.2021 | BS software development

Fällt ein Corona-Schnelltest im Testzentrum positiv aus, muss dieser in jedem Fall durch einen PCR-Test im Labor überprüft werden. Außerdem ist das Testzentrum verpflichtet, das positive Testergebnis an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu melden. QuickTEST unterstützt testende Einrichtungen dabei, dieser Pflicht nachzukommen – schnell und unkompliziert.

Mit QuickTEST kann für jedes positive Schnelltest-Ergebnis ein Folgeauftrag zur weiterführenden PCR-Testung erstellt und an das Labor gesendet werden. Das hierfür benötigte Muster ist bereits im System hinterlegt, von der KV zertifiziert und kann direkt gedruckt werden. Somit können auch Apotheken und andere Einrichtungen PCR-Testungen beauftragen.

Auch die verpflichtende Meldung an das Gesundheitsamt kann mit QuickTEST ganz bequem abgewickelt werden. Wird ein positives Testergebnis erfasst, generiert das Programm automatisch ein Meldeformular und hinterlegt alle benötigten Daten. Das zuständige Gesundheitsamt wird ebenfalls automatisch ermittelt und hinterlegt. Sobald der positive Befund gespeichert wird, wird das Meldeformular gedruckt. Alle positiven Fälle lassen sich auch mit einem Klick exportieren und gesammelt als Liste an das Gesundheitsamt übermitteln.

Wenn Sie mehr über die Funktionen von QuickTEST wissen wollen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

 

 

 

Bildnachweis: © Bucher Gruppe

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